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Eine Wohnung voller Erinnerungen: Möbel, Bücher, persönliche Gegenstände. Doch was geschieht mit all dem, wenn jemand verstirbt? Wer darf die Wohnung betreten, wer kümmert sich um den Hausrat, und wer organisiert die Räumung und die Rückgabe an den Vermieter?


Solche Fragen stellen sich viele Menschen, werden jedoch im Alltag gerne verdrängt. Dabei gibt es klare rechtliche Regelungen. Wenn zu Lebzeiten keine besonderen Vorkehrungen getroffen wurden, liegt es in der Verantwortung der Erben, die Auflösung, Kündigung und Übergabe der Wohnung zu organisieren. Erben sind, sofern kein Testament besteht, die nächsten noch lebenden direkten Verwandten. Was viele überrascht: Jeder Mensch hinterlässt Erben. Selbst wenn keine direkten Verwandten vorhanden sind, fällt der Nachlass letztlich an den Staat.


Die Vorstellung, dass sich jemand um diese Angelegenheiten kümmern wird, kann beruhigend sein. Dennoch möchten viele Menschen selbst bestimmen, wer nach ihrem Tod diese Aufgaben übernimmt. In einem Testament kann deshalb ein Willensvollstrecker eingesetzt werden – eine Person oder Institution, die den letzten Willen umsetzt und die Abwicklung des Nachlasses organisiert.

 

Zu den Aufgaben eines Willensvollstreckers gehört unter anderem die Organisation aller Angelegenheiten rund um die Wohnung und die persönlichen Gegenstände der verstorbenen Person. Er stellt sicher, dass sogenannte Sachvermächtnisse – also Gegenstände, die bestimmten Personen vermacht wurden, etwa ein Gemälde oder Schmuck – den vorgesehenen Empfängern übergeben werden.

 

Darüber hinaus sorgt der Willensvollstrecker dafür, dass der Hausrat professionell geschätzt und je nach Situation verkauft, versteigert oder einem Brockenhaus übergeben wird. Ebenso organisiert er die Reinigung der Wohnung, die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses sowie die rechtzeitige Rückgabe an die Verwaltung. Auch laufende Mietzahlungen werden von ihm veranlasst.

 

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Willensvollstrecker eingesetzt werden. Dennoch sollte diese Wahl gut überlegt sein. Es empfiehlt sich, eine vertrauenswürdige und fachlich kompetente Person zu bestimmen.

 

Es lohnt sich daher, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wer im Todesfall diese Verantwortung übernehmen soll.

 

Wenn Sie sich mit diesen Fragen befassen möchten oder eine professionelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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