„Mein Arzt hat mir nicht die beste Prognose gestellt“ teilt Frau Meier ihrer Freundin anlässlich eines gemeinsamen Mittagessens mit. „Doch im hohen Alter müssen sich halt alle mit den letzten Dingen befassen. Und weisst du: Seit mein Mann verstorben ist, bist du fast die Einzige, die mir Gesellschaft leistet und sich um mich kümmert. Von meinen Nichten und Neffen bin ich oft enttäuscht worden. Darum habe ich vor fast einem Jahr ein Testament erstellt. Du darfst es wissen: Es befindet sich im obersten Fach meines alten Sekretärs. Als kleinen Dank für deine Freundschaft, ist auch dein Name darin vermerkt. Das sage ich dir einfach zu deiner Information.“
Ein paar Wochen später musste Frau Meier notfallmässig hospitalisiert werden und verstarb ein paar Tage nach einer komplizierten Operation. Die Freundin informierte telefonisch einen ihr flüchtig bekannten Neffen von Frau Meier.
Zur Beisetzung wurde Frau Meier nicht eingeladen, legte aber am nächsten Tag einen grossen Blumenstrauss aufs Gemeinschaftsgrab. Einen Monat später rief die Freundin den Neffen von Frau Meier an und erkundigte sich nach ein paar Sachen – unter anderem auch nach dem Testament. Der Neffe teilte ihr mit, dass er die Wohnung geräumt habe. Ein Testament wurde angeblich nicht gefunden. Die Freundin konfrontierte den Neffen mit den Aussagen von Frau Meier. Dieser beharrte jedoch auf seiner Version und sagte der Freundin, dass die Angelegenheit erledigt sei.
Gleiche und ähnliche Begebenheiten sind uns in unserer über 45-jährigen Tätigkeit immer wieder zugetragen worden. Trotz unserer langjährigen Erfahrung konnten wir in diesen Fällen kaum helfen. Das Einzige, was wir tun können, ist zu beraten.
Verfassen Sie Ihr Testament zusammen mit einer Fachperson, welche Ihnen die Gültigkeit des Testamentes garantieren kann. Ernennen Sie einen erfahrenen Willensvollstrecker, der dafür besorgt sein wird, dass Ihre letztwilligen Verfügen durchgesetzt werden. Deponieren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort. (Zu Hause ist das nicht der Fall!) Bewahren Sie bei Ihren Unterlagen lediglich eine als solche gekennzeichnete Kopie auf. Die Steiner Vorsorge berät Sie gerne und beantwortet alle Ihre Fragen.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Sie schaffen sich damit die Sicherheit, dass Ihr Wille dereinst durchgesetzt wird.
Steiner Vorsorge AG
Fraumünsterstrasse 19
8001 Zürich
Telefon 044 212 00 00
Ihr
Daniel Manhart
Geschäftsführer